Beschreibung
Betriebsversammlungen sind ein zentrales Instrument für die Kommunikation zwischen Betriebsrat und Belegschaft. Eine erfolgreiche Versammlung sollte jedoch mehr bieten als ein reines Informationsformat.
In diesem praxisnahen Seminar soll gezeigt werden, wie Betriebsversammlungen interaktiv, ansprechend und wirkungsvoll gestaltet werden können. Die Teilnehmenden lernen kreative Methoden und Tools kennen, um die Belegschaft aktiv einzubeziehen und das Interesse der Kolleginnen und Kollegen nachhaltig zu fördern. Das Seminar bietet praxisnahe Strategien, um Betriebsversammlungen zu einem inspirierenden Forum für einen lebendigen Austausch zu machen.
Seminarinhalte:
- Grundlagen der Betriebsversammlung: Rechtliche Rahmenbedingungen und organisatorischer Ablauf
- Themenauswahl, Zieldefinition, Agenda und Einladung
- Ablauf von Betriebsversammlungen
- Vorbereitungstechniken (W-Fragen, Themenauswahl, …)
- Der Tätigkeitsbericht des Betriebsrates
- Der Bericht des Arbeitgebers
- Ort, Zeit, Raum und Rahmenbedingungen
- Aspekte, die zu einer hohen Teilnehmerquote führen
- Nachbereitung und Ergebnissicherung: Nachhaltige Dokumentation und Umsetzung der in der Versammlung erarbeiteten Ergebnisse.
- Moderation und Kommunikation: Praktische Tipps für eine lebendige Moderation und effektive Gesprächsführung
- Methodenkoffer: Ideen, Werkzeuge und Techniken, um Mitarbeitende aktiv in die Versammlung einzubinden.
- Einsatz digitaler Tools: Wie können Online-Umfragen, Feedbacksysteme und digitale Kommunikationsplattformen die Beteiligung erhöhen?
- Beispiele von beteiligungsorientierten Betriebsversammlungen
- Austausch und Reflexion der eigenen Betriebsversammlungen
Zielgruppe und Freistellung
Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 BetrVG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.