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Seminar · 25. Mai 2027

Arbeit darf nicht krank machen! - Psychische Belastungen erkennen und als Interessenvertretung wirksam mitbestimmen

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Beschreibung

Die Zahlen der Krankenkassen sind alarmierend. Die aktuellen globalen und gesellschaftlichen Herausforderungen sowie die damit einhergehenden Veränderungen in der Arbeitswelt stellen für die Beschäftigten eine große Zerreißprobe dar. Die Folgen sind schon heute in den Betrieben und Dienststellen zu spüren. Hohe Krankenstände sowie Langzeiterkrankungen werden zunehmend zum Problem für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Das deutsche Arbeitsschutzgesetz schreibt verpflichtend die Gefährdungsbeurteilung auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz vor. Hiernach müssen sämtliche Belastungen ermittelt und bewertet werden. Gleichzeitig müssen Maßnahmen entwickelt werden, um den Gefahren vorzubeugen.


Die wohl komplexeste Frage innerhalb dieses Themenkomplexes ist die Fragestellung nach der „Messung“ der psychischen Belastungen. Hierfür gibt es eine Reihe von Instrumenten, die sich in ihrer Intensität sehr stark unterscheiden.


Im Rahmen dieser 1-tägigen Schulung erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über das nötige Grundlagenwissen, die aktuelle Situation sowie Handlungsmöglichkeiten.

Es werden Belastungsfaktoren und Folgen psychischer Belastungen erarbeitet. Des Weiteren befassen wir uns mit der praktischen Umsetzung im Betrieb und der Dienststelle sowie den Rechten und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungen. Des Weiteren werden dazu Methoden und Instrumente im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vorgestellt. Das Seminar soll den Teilnehmenden sowohl theoretisches Wissen vermitteln als auch praktisches Handwerkzeug bieten, um im Nachgang die Gefährdungsbeurteilung anstoßen zu können.

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 BetrVG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

Anmeldung

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1Teilnahme
Teilnahmekategorie
2Zur Person
Anrede
Für Rückfragen zur Anmeldung
3Betrieb und Rechnungsanschrift
Die Rechnung geht an den Arbeitgeber.
4Abschluss
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