Die TBS gGmbH veranstaltet vom 02.09.2025 – 03.09.2025 in der PfalzAkademie Lamprecht ein Seminar zu den Grundlagen des Arbeitsschutzes und der Gefährdungsbeurteilung für Personalräte der Polizei Rheinland-Pfalz.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in Deutschland umfassend gesetzlich geregelt. Er dient der Vorbeugung von Erkrankungen und Unfällen, der Gesundheitsförderung der Beschäftigten und nicht zuletzt auch der Senkung der Kosten, die durch Arbeitsunfähigkeit entstehen.
Eine besondere Rolle spielen dabei Gefährdungsbeurteilungen, die nicht nur eine zentrale Pflicht für Arbeitgeber, sondern auch die Basis u.a. für Arbeitsschutzmaßnahmen, Unterweisungen und die arbeitsmedizinische Vorsorge bilden.
Der Personalrat hat in diesem Zusammenhang weitreichende Rechte, aber auch Pflichten zur Überwachung, Information, Zusammenarbeit, Mitwirkung und Mitbestimmung.
Um die Rechte sinnvoll nutzen und seinen Pflichten nachkommen zu können, benötigt der Personalrat solide Grundlagenkenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie den ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten. Diese und weitere Inhalte werden in dem Seminar vermittelt.
Die Seminarinhalte in der Übersicht:
Tag 1: Arbeitsschutz
- Bedeutung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und aktuelle Entwicklungen
- Aufbau des deutschen Arbeitsschutzrechts
- Innerbetriebliche und externe Akteure und deren Aufgaben
- Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Tag 2: Gefährdungsbeurteilung
- Relevanz und Anlässe von Gefährdungsbeurteilungen
- Ablauf und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Methoden zur Erhebung und Bewertung von Gefährdungen
- Ableitung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
- Beispiele und Erfahrungen aus der Praxis
Wir bitten um Anmeldung bis zum 12.08.2025. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.