Außertariflich Beschäftigte (AT-Beschäftigte) nehmen auf den ersten Blick eine Sonderstellung im Unternehmen ein: Sie sind formal nicht mehr tarifgebunden, aber auch nicht zwangsläufig leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.
Gerade bei ihrer Vergütung haben Betriebsräte besonders stark ausgeprägte Mitbestimmungsrechte. Unter Beachtung der Abgrenzung zum Tarifvertrag sind Lohnsysteme für AT-Beschäftigte mitbestimmungspflichtig.
In diesem Seminar werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, Abgrenzungskriterien und Gestaltungsmöglichkeiten rund um die Vergütung von AT-Beschäftigten beleuchtet. Dabei geht es unter anderem um:
- Abgrenzung von AT-Beschäftigten zu Tarifangestellten und leitenden Angestellten
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei AT-Vergütung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG)
- Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten trotz oder gar wegen fehlender Tarifbindung
- Transparenz, Gerechtigkeit und innerbetriebliche Entgeltordnung
- Praktische Strategien zur Mitgestaltung und Kontrolle durch den Betriebsrat
Dieses Seminar ermöglicht einen Überblick über den Umfang der Mitbestimmung bei dem Thema „AT-Vergütung“ und vermittelt Kenntnisse gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind.