Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Mitbestimmung bei der Vergütung von AT-Beschäftigten – Spielräume und Abgrenzung zum Tarifvertrag

Beschreibung

Außertariflich Beschäftigte (AT-Beschäftigte) nehmen auf den ersten Blick eine Sonderstellung im Unternehmen ein: Sie sind formal nicht mehr tarifgebunden, aber auch nicht zwangsläufig leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.
Gerade bei ihrer Vergütung haben Betriebsräte besonders stark ausgeprägte Mitbestimmungsrechte. Unter Beachtung der Abgrenzung zum Tarifvertrag sind Lohnsysteme für AT-Beschäftigte mitbestimmungspflichtig.
In diesem Seminar werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, Abgrenzungskriterien und Gestaltungsmöglichkeiten rund um die Vergütung von AT-Beschäftigten beleuchtet. Dabei geht es unter anderem um:

  • Abgrenzung von AT-Beschäftigten zu Tarifangestellten und leitenden Angestellten
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei AT-Vergütung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG)
  • Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten trotz oder gar wegen fehlender Tarifbindung
  • Transparenz, Gerechtigkeit und innerbetriebliche Entgeltordnung
  • Praktische Strategien zur Mitgestaltung und Kontrolle durch den Betriebsrat

 

Dieses Seminar ermöglicht einen Überblick über den Umfang der Mitbestimmung bei dem Thema „AT-Vergütung“ und vermittelt Kenntnisse gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind.

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag