Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung nahezu aller Bereiche in unseren Betrieben oder Dienststellen sind Betriebs- und Personalräte immer häufiger mit der Einführung von Informations- und Kommunikationssystemen konfrontiert. Dabei sind die Anwendungsbereiche der Technik vielfältig. Von der Digitalisierung von Arbeitsabläufen, der elektronischen Kommunikation bis zum Einsatz von Planungs- oder Personalmanagementsystemen verändert die damit einhergehende Datenverarbeitung unser Arbeitsumfeld nachhaltig. Gerade wenn IT-Systeme personenbezogene Daten der Beschäftigten verarbeiten steigt damit auch das Potential der Überwachung der Arbeitnehmer.
Damit wird die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretungen bei Einführung aber auch der Änderung und Erweiterung von IT-Systemen immer bedeutsamer. Das Ergebnis des Mitbestimmungsprozesses ist dabei in der Regel eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung, in der sich Arbeitgeber und Betriebs- bzw. Personalrat auf die Grenzen der „Leistungs- und Verhaltenskontrolle“ verständigen und meist datenschutzrechtliche Aspekte der geplanten Verarbeitungen klären und vereinbaren.
Doch wie können Arbeitnehmervertretungen dabei vorgehen? Wie kann man sich einen Überblick verschaffen angesichts der Komplexität moderner IT-Systeme? Wo liegen die Grenzen der Arbeitnehmerüberwachung und welche datenschutzrechtlichen Aspekte sind zu beachten im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen? Hierzu ist es unverzichtbar, die Regelungen aus dem Betriebsverfassungs- bzw. Landespersonalvertretungsgesetz zu kennen sowie Aspekte des Datenschutzrecht in diesbezüglichen Regelungen anzuwenden, weil sowohl die Mitbestimmung wie auch das Datenschutzrecht an die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer anknüpfen.
Das Seminar beleuchtet daher zum einen die Informations-, Mitbestimmungs- und Kontrollrechte von Betriebs- und Personalräten auf der Basis der gesetzlichen Regelungen. Zum anderen werden die datenschutzrechtlichen Grundlagen auf der Basis der EU-Datenschutz-Grundverordnung erarbeitet.
Konkret lernen die Teilnehmer, wie sie bei anstehenden IT-Projekten vorgehen können und welche Regelungsinhalte eine Betriebs-/Dienstvereinbarung enthalten sollte, insbesondere anhand der folgenden Fragen:
- Welche Informationen benötigt die Arbeitnehmervertretung und wie weit geht die Informationspflicht des Arbeitgebers bei Einführung bzw. Änderung von IT-Systemen?
- Was kann man tun, wenn die Informationen, wie so häufig, nur spärlich fließen?
- Wo sind die Grenzen einer möglichen Leistungs- und Verhaltenskontrolle?
- Inwieweit dürfen personenbezogene Beschäftigtendaten in Verdachtsfällen ausgewertet werden?
- Welche (personenbezogenen) Daten dürfen aus datenschutzrechtlicher Sicht verarbeitet werden? Unter welchen Voraussetzungen darf diese Verarbeitung stattfinden?
- Wer darf Zugriff auf diese Daten erhalten und wie kann man sogenannte Berechtigungskonzepte regeln?
- Welche Vorgänge bzw. Projekte rund um „die IT“ unterliegen der Mitbestimmung, inwieweit ist die Änderung von IT-Systemen mitbestimmungspflichtig?
- Welche zentralen Inhalte sollten diesbezügliche Betriebs- oder Dienstvereinbarungen enthalten?
- uvm.
Im Seminar werden zunächst die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vorgestellt und im Weiteren Methoden, Grundsätze und Inhalte für die Regelung von IT-Systemen bearbeitet und mit Tipps aus der Praxis ergänzt um dadurch den Arbeitnehmervertretungen zu ermöglichen Mitbestimmungsprozesse in diesem Bereich zielgerichtet durchführen zu können.