Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Leistungsbezogene Entgeltsysteme: Mitbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten

Beschreibung

Ein „besonderes“ Seminar am Puls der Zeit.
Viele bestehende Leistungsvergütungssysteme werden derzeit hinterfragt und „neue“ Ansätze sollen zur Geltung kommen. Welche Herausforderungen kommen in diesem Zusammenhang auf die betrieblichen Interessensvertretungen zu?
Gemeinsam mit EYER Consulting wollen wir uns unter anderem diese Fragen stellen
Wie können die Anforderungen an zukunftsfähige Leistungsentgeltsysteme aussehen?
Was muss bei der Weiterentwicklung von Leistungsentgeltsystemen beachtet werden?
Wie kann die Leistung der Mitarbeiter sinnvoll beurteilt und gemessen werden?
Verweis auf Seminarlink

Praxisseminar
Leistungsbezogene Entgeltsysteme: Mitbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten


Ausgangssituation:
Betriebliche Leistungsentgeltsysteme (Akkord, Prämie, Zielvereinbarungen) werden auf die jeweilige betriebliche Situation zugeschnitten und sollen die Leistung der Beschäftigten und/oder Teams honorieren.
Durch die Transformation von Arbeit, der Digitalisierung und neuen Arbeitsprozesse passen viele der bestehenden Leistungsentgeltsysteme nicht mehr, z.T. sind sie aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen „kontraproduktiv“ geworden.
So hat der Leistungsdruck nahezu überall zugenommen und erstreckt sich auch in die bislang teilweise noch verschont gebliebenen Angestelltenbereiche. Die Frage allerdings, ob ein leistungsbezogenes Entgeltsystem zur Steuerung der Leistungsverausgabung (seltener zur Motivation der Beschäftigten) als erforderlich betrachtet wird, wird in den Unternehmen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen betrieblichen, technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen kontrovers diskutiert.
Für Betriebsräte muss es das Ziel sein, wenn Leistungsvergütungsvereinbarungen abzuschließen sind oder man davon ausgehen muss neue Vereinbarungen verhandeln zu müssen, dass auch nach Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung die Mitbestimmung bspw. über Kennzahlen und Leistungsdaten weiterhin gewährleistet bzw. gesichert ist.
Hier sind Arbeitnehmervertretungen gefordert entsprechend gute betriebliche Vereinbarungen (Leistungsentgeltsysteme) zu verhandeln, die eine transparente, leistungsgerechte und beeinflussbare Entlohnung ermöglicht.
Letztendlich steht eine Frage im betrieblichen Mittelpunkt: Welcher Entgeltgrundsatz trägt nun der Leistungsgerechtigkeit am besten Rechnung?


Folgende Fragestellungen werden im Seminar erörtert:
• Wie können die Anforderungen an zukunftsfähige Leistungsentgeltsysteme aussehen?
• Was muss bei der Weiterentwicklung von Leistungsentgeltsystemen beachtet werden?
• Wie kann die Leistung der Mitarbeiter sinnvoll beurteilt und gemessen werden?
• Welche Leistungskennzahlen gibt es?
• Reichen traditionelle Arbeitsanweisungen?
• Was ist hierbei die Rolle des Betriebsrates?

Ablauf / Inhalt Seminar:
• Fachlicher Input zu den Mitbestimmungsinstrumenten im Kontext des Betr.VG
• Impulsvorträge
• Darstellung Betriebliche Fallbeispiele/Fragestellungen
• Bearbeitung konkreter Fragestellungen
• Fachdiskussion/Austausch

Referenten:
Herr Eckhard Eyer, Inhaber der Perspektive Eyer Consulting, Ockenfels, mit den Arbeitsschwerpunkten: Konzeptionelle Beratung von Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Führungs- und Entgeltsystemen. (https://www.eyer.de)
Markus Ackermann (Berater TBS)

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag