Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Eignungsbeurteilungen im Betrieb – was Arbeitnehmervertretungen wissen müssen

Beschreibung

Eignungsuntersuchungen sind in vielen Betrieben und Dienststellen ein selbstverständlich verwendetes Mittel, um die Eignung von Beschäftigten beurteilen. Doch nur allzu oft ist vielen Akteuren nicht bewusst, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, ob Untersuchungen das passende Mittel im Betrieb sind und welche Gestaltungsmöglichkeiten es für Eignungsbeurteilungen gibt.
Dieses Seminar hilft Euch dabei, die gelebte Praxis zu Eignungsuntersuchungen in Eurem Betrieb besser einschätzen und gezielt mitgestalten zu können.

Im Seminar werden wir Lösungsansätze für diese Fragen aufzeigen:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge, Eignungsuntersuchungen, Einstellungsuntersuchungen – Abgrenzung der Begrifflichkeiten
  • Mögliche rechtliche Grundlagen für Eignungsuntersuchungen
  • Anforderungen an Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis
  • Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertretungen

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

Seminarnummer

Datum

Uhrzeit

Ort

Referent

Jetzt anmelden

Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag