Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen hat im Rahmen ihrer allmeinen und speziellen Informations- und Unterrichtungsrechte den Anspruch auf eine Fülle von Unterlagen, Schriftstücken und Daten. Darunter fallen auch sensible Gesundheitsdaten von Mitarbeitern, die nach Art. 9 der DSGVO zu den sogenannten „besonderen Kategorien“ personenbezogener Daten gehören und somit besonders schützenswert sind.
Auch in den Beratungsgesprächen werden Informationen preisgegeben, die die SBV ggf. für die weitere Beratung speichern möchte. Stellt zum Beispiel ein Mitarbeiter einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung gemäß §152 SGB IX und nimmt die Unterstützung der SBV in Anspruch, entstehen personenbezogene Daten, die ggf. von der SBV gespeichert werden sollen.
Bewerben sich Menschen mit Schwerbehinderung auf einen Arbeitsplatz im Betrieb, ist die SBV gemäß §164 SGB IX unmittelbar zu informieren und die Bewerbungsunterlagen sind ihm vorzulegen. Auch hier fallen personenbezogene Daten an. Alle diese Daten müssen vor Mißbrauch und unberechtigten Zugriffen geschützt werden.
Wer mit personenbezogenen Daten, insbesondere mit Gesundheitsdaten arbeitet braucht entsprechende Kenntnisse im Datenschutz!
Die Grundkenntnisse dazu sollen in diesem Seminar vermittelt werden.
Die Seminarinhalte in der Übersicht:
- Wann darf ich welche Daten speichern?
- Wie muss eine Einwilligungserklärung der Betroffenen aussehen und wann benötige ich diese
- Wie kann ich Daten sicher speichern?
- Wie bewahre ich Akten sicher auf, welche Vorschriften gibt es diesbezüglich?
- Wie bewahre ich elektronische Daten am sichersten auf?
- Sollte ich Daten verschlüsseln und wenn ja wie?
- Wer darf außer mir noch Zugriff auf die Daten haben (Stellvertreter)?
- Wie sollte eine Datenschutzerklärung aussehen? Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis und Datenschutz. (BEM, Krankenrück-kehrgespräch, Personalakte)
- Was muss ich beachten, wenn ich meine Daten an meinen Nachfolger übergeben will?
- Wer kann mir Betriebs intern in Sachen Datenschutz helfen?
- Was muss ich beachten, wenn ich Öffentlichkeitsarbeit/ Mitarbeiterumfragen mache (Aushang, Zeitung, Rundschreiben)?