Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Mitarbeiterbefragungen der Interessenvertretung: Meinungen der Belegschaft einholen

Beschreibung

Die Interessenvertretung ist in der Regel gut informiert über die Themen und Probleme der Kolleginnen und Kollegen. Stimmungen und Meinungen, die an das Gremium herangetragen werden, spiegeln jedoch nicht immer im Detail die Gemütslage der Belegschaft wieder. Das Instrument der Mitarbeiterbefragung liefert harte Fakten und belastbare Zahlen, die dem Gremium in Verhandlungen zusätzliche Argumente bieten. Die Themenfelder für Mitarbeiterbefragungen sind zahlreich.

Im Seminar werden grundlegende Kenntnisse über den Einsatz von Mitarbeiterbefragungen in Betrieben/Dienststellen vermittelt.

  • Anlässe und Nutzen von Mitarbeiterbefragungen
  • Kennenlernen verschiedener Befragungsmethoden / -formen
  • Befragungen richtig durchführen, korrekt auszuwerten und die Ergebnisse erfolgreich um- und einsetzen
  • Interessen und Rechte der Belegschaft schützen
  • Ergebnispräsentation und Veröffentlichung
  • Die Rechte der Interessenvertretung bei Mitarbeiterbefragungen

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag