Mobbing, Bossing, Übergriffe – Rechtliche Interventionsmöglichkeiten bei sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz
Die Sicherstellung der allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsätze aller Beschäftigten stellt für den Betriebsrat eine der wichtigsten Aufgaben dar. Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass alle Beschäftigten nach den Grundsätzen der Gleichstellung behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung und Diskriminierung von Personen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Identität, ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung unterbleibt. Neben der Sicherstellung der Gleichbehandlung wird mit dem § 84 Abs. 1 BetrVG dem Betriebsrat die Aufgabe erteilt, bei Beschwerden durch Beschäftigte eine Unterstützungs- und Vermittlungsfunktion einzunehmen. Gerade das Themenfeld der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz wie auch Mobbing erfordert eine Sensibilisierung der Betriebsräte vor allem im Umgang mit Betroffenen. Zudem sind spezifische Kenntnisse über Gestaltungsmöglichkeiten von Meldesystemen sowie Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz wichtig, damit Betriebsräte innerhalb ihrer Mitbestimmung agieren können.