Künstliche Intelligenz und Mitbestimmung – Was müssen Arbeitnehmervertretungen über die Anwendung von künstlicher Intelligenz im betrieblichen Umfeld wissen?

Beschreibung

Seminarnummer
260926TH

Datum und Uhrzeit
23.09.2026 (12:00 Uhr) – 25.09.2026 (13:30 Uhr)

Ort
Mercure Hotel Koblenz
Julius-Wegeler-Straße 6
56068 Koblenz

Für alle Teilnehmer*innen sind jeweils zwei Übernachtungen in Standardzimmern mit King-Size Betten – alternativ Twinbetten gebucht. Die gebuchten Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Das Seminar beginnt am Mittwoch mit einem gemeinsamen Mittagessen und endet ebenso mit einem gemeinsamen Mittagessen am Freitag. Selbstverständlich ist die Verpflegung dazwischen (Frühstück, Mittagessen und Abendessen sowie Kaffeepausen am Vormittag und Nachmittag) sichergestellt.

Referenten
Ulrich Latour und Tim Harbecke

An- und Abmeldung
Wir bitten darum, sich möglichst frühzeitig spätestens bis zum Ende der KW 32 (09. August 2026) verbindlich zum Seminar anzumelden. Die verbindliche Anmeldung muss schriftlich erfolgen und wird von uns schriftlich bestätigt. Sie soll über unsere Homepage www.tbs-rheinlandpfalz.de über das entsprechende Anmeldeformular erfolgen. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt. Für die Teilnahme ist ein entsprechender Beschluss des jeweiligen Gremiums erforderlich

Teilnahmegebühr
Die Kosten pro TN betragen 1090,00 Euro exklusive 7 % MwSt. auf Übernachtung, Verpflegung und Seminarunterlagen. Das Seminarhonorar ist umsatzsteuerfrei.
Die Rechnung für die Seminarteilnahme wird nach der Veranstaltung verschickt.
Ein kostenfreier schriftlicher Rücktritt ist nur bis zum 09. August möglich, danach ist, falls kein/e Ersatzteilnehmer*in gemeldet wird, in jedem Fall eine Stornogebühr bis zur Höhe der Seminargebühr fällig.

Die Rechnung für die Teilnahmegebühr ist spätestens 14 Tage nach Erhalt zu begleichen.

Künstliche Intelligenz und Mitbestimmung – Was müssen Arbeitnehmervertretungen über die Anwendung von künstlicher Intelligenz im betrieblichen Umfeld wissen?

Beschreibung
Künstliche Intelligenz (KI) ist nicht erst seit dem Auftreten von ChatGPT in aller Munde. Im Zuge der Digitalisierung von Arbeitsabläufen schreitet dabei die Integration von Künstlicher Intelligenz auch in unseren Betrieben unaufhaltsam voran, wobei die künftigen Einsatzbereiche nahezu unbegrenzt erscheinen. Arbeitnehmervertretungen stehen dabei in der Verantwortung die Nutzung dieser Technologien im Sinne der Beschäftigten zu gestalten, um Chancen und Vorteile der Technologien zu nutzen und gleichwohl Risiken für die Beschäftigten zu minimieren.
Doch was müssen Arbeitnehmervertretungen über die neuen Technologien wissen? Das Seminar führt zunächst in die komplexe Thematik ein und behandelt dabei Funktionsweisen, Einsatzbereiche und deren Implikationen aus der Perspektive von Arbeitnehmervertretungen. Auf Basis der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden dann Handlungsoptionen für Arbeitnehmervertretungen erarbeitet.

Das Seminar behandelt die Thematik anhand folgender Fragestellungen:

  • Was ist künstliche Intelligenz (KI)?
  • KI und maschinelles Lernen – Einordnung und Begriffsbestimmungen
  • Formen und Funktionsweisen künstlicher Intelligenz und Anwendungsbereiche im betrieblichen Kontext
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen, wie das europäische Datenschutzrecht (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die KI-Verordnung (KI-VO)
  • Informationsbedarfe der Arbeitnehmervertretung bei der Einführung moderner Technologien und KI
  • Handlungsansätze für Interessenvertretungen bei der Einführung und Anwendung von KI-basierten Technologien
  • Mögliche Leitlinien zur Nutzung von KI
  • Aufbau und zentrale Inhalte einer IT (KI)-Rahmenvereinbarung
  • Das Zusammenspiel von Rahmenvereinbarung und Einzelvereinbarung

 

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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