Beschreibung
Ein zentrales Instrument im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG. Die Gefährdungsbeurteilung ermöglicht es, Gefährdungen unterschiedlichster Art im Arbeitsumfeld frühzeitig zu erkennen, zu beurteilen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Neben chemischen, biologischen und physischen Gefährdungen, sind auch psychische Gefährdungen zu berücksichtigen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist somit die Grundlage für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb / der Dienststelle.
Das Seminar wird u. a. folgende Inhalte umfassen:
- Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
- Relevanz und Anlass von Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Methoden zur Erhebung von Gefährdungen und Gefahren am Arbeitsplatz
- Bewertung von Gefährdungen und Gegenmaßnahmen
- Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten für Interessensvertretungen
Zielgruppe und Freistellung
Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 BetrVG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.