Was müssen Betriebsräte über Datenschutz wissen? Zum einen hinsichtlich der verschiedenen Verarbeitungsprozesse im Betrieb oder der Dienstelle, durch IT- und Kommunikationssysteme aller Art, zum anderen hinsichtlich der Verarbeitungsprozesse im Betriebs- oder Personalrat selbst. Was ist rechtlich zulässig, was nicht? Wer ist wofür verantwortlich? Wer kann mich im betrieblichen oder dienstlichen Kontext unterstützen?
Wie kann man die zum Teil komplexen Zusammenhänge im Datenschutz in alltagstaugliches und handlungsleitendes Wissen überführen?
Im Seminar werden die Prinzipien des Datenschutzrechts und das Zusammenspiel mit den Beteiligungsrechten von Betriebs- und Personalräten erläutert. Im Einzelnen werden die folgenden Themen behandelt:
- Warum muss sich ein Betriebs- bzw. Personalrat mit den Regelungen des Datenschutzrechts auseinandersetzen?
- Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten.
- Wie hängen Datenschutzprinzipien und ihre Anwendung mit Themen der Leistungs- und Verhaltenskontrolle zusammen?
- Wie lassen sich Datenschutzgrundsätze auf IT-Systeme im eigenen Betrieb oder der eigenen Dienstelle anwenden?
- Verantwortlichkeiten im Datenschutz – Von der Geschäftsführung und dem Dienstherrn bis zur IT-Abteilung, der Personalabteilung und dem Datenschutzbeauftragten
- Welche Prinzipien des Datenschutzrechts gelten und wo gibt es Unterschiede zum bisherigen Recht?
- Welche rechtlichen Grundlagen gelten für den Beschäftigtendatenschutz?
- Spezielle Regelungen bzgl. „besondere Kategorien personenbezogener Daten“; „Einwilligung“; Haftung und Sanktionen
- Wie sieht die Neuregelung aus, wenn die Beschäftigtendaten außerhalb der „eigenen vier Wände“ verarbeitet werden („Auftragsverarbeitung“)?
- Welche Anforderungen werden bzgl. der Dokumentation von IT-Systemen gestellt?
- Wie sieht es mit den bestehenden Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen aus?