Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Datenschutz – Was müssen Betriebs- und Personalräte alles wissen?

Beschreibung

Datenschutz in aller Munde…Ende Mai 2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (Verordnung 2016/679) in Kraft getreten. Diese Verordnung gilt nun zwingend und unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten und hat Vorrang gegenüber allen gesetzlichen Regelungen. Deshalb mussten auch das Bundesdatenschutzgesetz und die Landesdatenschutzgesetze überarbeitet werden. Im Kern lässt sich festhalten, dass die Grundprinzipien des Datenschutzrechts nicht neu erfunden wurden. Letztlich zeigen sich im Detail Unterschiede gerade auch hinsichtlich der Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis.

Was müssen Betriebsräte über Datenschutz wissen? Zum einen hinsichtlich der verschiedenen Verarbeitungsprozesse im Betrieb oder der Dienstelle, durch IT- und Kommunikationssysteme aller Art, zum anderen hinsichtlich der Verarbeitungsprozesse im Betriebs- oder Personalrat selbst. Was ist rechtlich zulässig, was nicht? Wer ist wofür verantwortlich? Wer kann mich im betrieblichen oder dienstlichen Kontext unterstützen?

Wie kann man die zum Teil komplexen Zusammenhänge im Datenschutz in alltagstaugliches und handlungsleitendes Wissen überführen?

Im Seminar werden die Prinzipien des Datenschutzrechts und das Zusammenspiel mit den Beteiligungsrechten von Betriebs- und Personalräten erläutert. Im Einzelnen werden die folgenden Themen behandelt:

  • Warum muss sich ein Betriebs- bzw. Personalrat mit den Regelungen des Datenschutzrechts auseinandersetzen?
  • Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten.
  • Wie hängen Datenschutzprinzipien und ihre Anwendung mit Themen der Leistungs- und Verhaltenskontrolle zusammen?
  • Wie lassen sich Datenschutzgrundsätze auf IT-Systeme im eigenen Betrieb oder der eigenen Dienstelle anwenden?
  • Verantwortlichkeiten im Datenschutz – Von der Geschäftsführung und dem Dienstherrn bis zur IT-Abteilung, der Personalabteilung und dem Datenschutzbeauftragten
  • Welche Prinzipien des Datenschutzrechts gelten und wo gibt es Unterschiede zum bisherigen Recht?
    • Welche rechtlichen Grundlagen gelten für den Beschäftigtendatenschutz?
    • Spezielle Regelungen bzgl. „besondere Kategorien personenbezogener Daten“; „Einwilligung“; Haftung und Sanktionen
    • Wie sieht die Neuregelung aus, wenn die Beschäftigtendaten außerhalb der „eigenen vier Wände“ verarbeitet werden („Auftragsverarbeitung“)?
    • Welche Anforderungen werden bzgl. der Dokumentation von IT-Systemen gestellt?
  • Wie sieht es mit den bestehenden Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen aus?

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

Seminarnummer

Datum

Uhrzeit

Ort

Referent

Eine Anmeldung zu diesem Seminar ist aktuell nicht mehr möglich

Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag