Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung – Grundlagen und praktische Erfahrungen

Beschreibung

Ein zentrales Instrument im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG. Die Gefährdungsbeurteilung ermöglicht es, Gefährdungen unterschiedlichster Art im Arbeitsumfeld frühzeitig zu erkennen, zu beurteilen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Neben chemischen, biologischen und physischen Gefährdungen, sind auch psychische Gefährdungen zu berücksichtigen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist somit die Grundlage für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb / der Dienststelle.

Das Seminar wird u. a. folgende Inhalte umfassen:

  • Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
  • Relevanz und Anlass von Gefährdungsbeurteilungen
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Methoden zur Erhebung von Gefährdungen und Gefahren am Arbeitsplatz
  • Bewertung von Gefährdungen und Gegenmaßnahmen
  • Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten für Interessensvertretungen

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag