Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Gesprächsführung im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Beschreibung

Im Rahmen dieses Seminars erhalten die TeilnehmerInnen Hinweise zur praktischen Einführung und Durchführung eines BEM in ihren Betrieben.

Dabei hat die Gesprächsführung einen zentralen Stellenwert. Die aktive Einbindung der Betroffenen durch BEM Gespräche spielt eine wesentliche Rolle bei der Klärung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden, mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Auf Grund der sensiblen Thematik sind an BEM Gespräche besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer Gestaltung und Durchführung zu stellen.

Die Teilnehmer lernen im Seminar hilfreiche Kommunikations- und Fragetechniken, praktische Hilfsmittel und den Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen kennen und erhalten im Rahmen praktischer Übungen (wenn gewünscht, unterstützt durch Videoaufnahme und -analyse) die Möglichkeit, diese zu üben.

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag