Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Regelungsmöglichkeiten der ArbNvertretung bei Rufbereitschaft

Beschreibung

Die Einführung und die Planung von Rufbereitschaft unterliegen gemäß § 87 Abs. 1 Ziffer 2 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. Darüber hinaus hat der Betriebsrat gem. § 80 Abs. 1 Ziffer 1 BetrVG die Einhaltung der Gesetzesvorschriften wie dem Arbeitszeitgesetz zu überwachen.
Dabei stellt die Einhaltung der Höchstarbeitszeit sowie der Ruhezeiten nach Rufbereitschaftseinsätzen ein häufiges Problem dar. Auch der Umgang mit ausfallender Arbeitszeit wegen der Ruhezeitbestimmungen ist ggf. vom Betriebsrat zu regeln. Des Weiteren ist die Vergütung der Rufbereitschaft sowie Regelungen zur Planung und Einteilung der Mitarbeiter zu Rufbereitschaftsdiensten mitbestimmungspflichtig.
Im Seminar wird die Gesetzeslage incl. der Urteile „rund um die Rufbereitschaft“ vorgestellt und Regelungsmöglichkeiten für den Betriebsrat diskutiert.

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag