Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Praxisseminar: Leistungsbezogene Entgeltsysteme: Mitbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten

Beschreibung

Betriebliche Leistungsentgeltsysteme (Akkord, Prämie, Zielvereinbarungen) werden auf die jeweilige betriebliche Situation passgenau zugeschnitten und sollen die Leistung der Beschäftigten und/oder Teams angemessen honorieren.

Durch die Transformation von Arbeit, der Digitalisierung und neuen Arbeitsprozesse passen viele der bestehenden Leistungsentgeltsysteme nicht mehr, z.T. sind sie aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen „kontraproduktiv“ geworden.

Leistungsentgeltsysteme erstrecken sich zunehmend auch auf die bislang mit einer Leistungsbeurteilung und Leistungszulage honorierten Arbeiten in den Angestelltenbereichen. Die Frage allerdings, ob ein leistungsbezogenes Entgeltsystem zur Steuerung der Leistung (seltener zur Motivation der Beschäftigten) als erforderlich und sinnvoll betrachtet wird, wird in den Unternehmen kontrovers diskutiert. Dabei sind die unterschiedlichen betrieblichen, technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Unternehmen und die Beeinflussbarkeit der Leistung durch die Mitarbeiter, zu berücksichtigen.

Für Betriebsräte muss es das Ziel sein passgenaue Leistungsvergütungsvereinbarungen abzuschließen.  Es sind deshalb neue Betriebsvereinbarungen zu verhandeln die einerseits die Mitbestimmung bspw. über Leistungskennzahlen und Leistungsniveaus gewährleisten und andererseits die stete Weiterentwicklung der Leistungsentgeltsysteme – auch im Angestelltenbereich (z. B. Zielvereinbarungen) – ermöglichen.

Die Arbeitnehmervertretungen sind gefordert, gute passgenaue Betriebsvereinbarungen (Leistungsentgeltsysteme) zu gestalten und abzuschließen, die eine transparente und leistungsgerechte Leistungsentlohnung ermöglichen.

Letztendlich steht eine Frage im betrieblichen Mittelpunkt: Welcher Entgeltgrundsatz in welcher Ausgestaltung trägt der Leistungsgerechtigkeit am besten Rechnung?

Folgende Fragestellungen werden im Seminar erörtert:

  • Wie können zukunftsfähige Leistungsentgeltsysteme aussehen?
  • Was muss bei der Weiterentwicklung von Leistungsentgeltsystemen beachtet werden?
  • Wie kann die Leistung der Mitarbeiter sinnvoll beurteilt, auditiert und gemessen werden?
  • Welche bewährten Leistungskennzahlen gibt es?
  • Reichen traditionelle Arbeitsanweisungen oder sind Ziele und Zielvereinbarungen notwendig?
  • Was ist die Rolle des Betriebsrates im Gestaltungs- und Umsetzungsprozess passgenauer Leistungsentgeltsysteme?

Ablauf/Inhalt:

  • Fachlicher Input zu den Mitbestimmungsinstrumenten im Kontext des Betr.VG
  • Impulsvorträge
  • Darstellung Betriebliche Fallbeispiele/Fragestellungen
  • Bearbeitung konkreter Fragestellungen
  • Fachdiskussion/Austausch

Referenten:

Herr Eckhard Eyer, Inhaber der Perspektive Eyer Consulting, Ockenfels, mit den Arbeitsschwerpunkten: Konzeptionelle Beratung von Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Führungs- und Entgeltsystemen. (https://www.eyer.de)

Markus Ackermann (Berater TBS)

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag