Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Künstliche Intelligenz und Mitbestimmung

Beschreibung

Was müssen Arbeitnehmervertretungen über die Anwendung von künstlicher Intelligenz im betrieblichen Umfeld wissen?


KI – die sogenannte Künstliche Intelligenz ist nicht erst seit dem Auftreten von ChatGPT in aller Munde. Im Zuge der Digitalisierung von Arbeitsabläufen schreitet dabei die Integration von Künstlicher Intelligenz auch in unseren Betrieben unaufhaltsam voran, wobei die künftigen Einsatzbereiche nahezu unbegrenzt erscheinen. Arbeitnehmervertretungen stehen dabei in der Verantwortung die Nutzung dieser Technologien im Sinne der Beschäftigten zu gestalten um Chancen und Vorteile der Technologien zu nutzen und gleichwohl Risiken für die Beschäftigten zu minimieren.
Doch was müssen Arbeitnehmervertretungen über die neuen Technologien wissen? Das 2-tägige Seminar führt zunächst in die komplexe Thematik ein und behandelt dabei Funktionsweisen, Einsatzbereiche und deren Implikationen aus der Perspektive von Arbeitnehmervertretungen. Auf Basis der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden dann Handlungsoptionen für Arbeitnehmervertretungen erarbeitet.


Das Seminar behandelt die Thematik anhand folgender Fragestellungen:

• Was ist künstliche Intelligenz (KI)?
• KI und maschinelles Lernen – Einordnung und Begriffsbestimmungen
• Formen und Funktionsweisen künstlicher Intelligenz und Anwendungsbereiche im betrieblichen Kontext
• Grundlegende datenschutzrechtliche Aspekte im KI-Kontext
• Automatisierte Entscheidungsfindung und Datenschutz
• Betriebsverfassungsrechtliche Implikationen im Hinblick auf die Nutzung von KI-Technologien
• Potentiale und Risiken KI-basierter Technologien
• Künstliche Intelligenz und Aspekte der Leistungs- und Verhaltenskontrolle
• Implikationen für die betriebliche Anwendung von künstlicher Intelligenz
• Implikationen der Einführung von KI für Arbeitnehmervertretungen
• Informationsbedarfe der Arbeitnehmervertretung bei der Einführung moderner Technologien und KI
• Handlungsoptionen des Betriebsrats bei der Einführung und Anwendung von KI-basierten Technologien

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag