KI – die sogenannte Künstliche Intelligenz ist nicht erst seit dem Auftreten von ChatGPT in aller Munde. Im Zuge der Digitalisierung von Arbeitsabläufen schreitet dabei die Integration von Künstlicher Intelligenz auch in unseren Betrieben unaufhaltsam voran, wobei die künftigen Einsatzbereiche nahezu unbegrenzt erscheinen. Arbeitnehmervertretungen stehen dabei in der Verantwortung die Nutzung dieser Technologien im Sinne der Beschäftigten zu gestalten um Chancen und Vorteile der Technologien zu nutzen und gleichwohl Risiken für die Beschäftigten zu minimieren.
Doch was müssen Arbeitnehmervertretungen über die neuen Technologien wissen? Das 2-tägige Seminar führt zunächst in die komplexe Thematik ein und behandelt dabei Funktionsweisen, Einsatzbereiche und deren Implikationen aus der Perspektive von Arbeitnehmervertretungen. Auf Basis der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden dann Handlungsoptionen für Arbeitnehmervertretungen erarbeitet.
Das Seminar behandelt die Thematik anhand folgender Fragestellungen:
• Was ist künstliche Intelligenz (KI)?
• KI und maschinelles Lernen – Einordnung und Begriffsbestimmungen
• Formen und Funktionsweisen künstlicher Intelligenz und Anwendungsbereiche im betrieblichen Kontext
• Grundlegende datenschutzrechtliche Aspekte im KI-Kontext
• Automatisierte Entscheidungsfindung und Datenschutz
• Betriebsverfassungsrechtliche Implikationen im Hinblick auf die Nutzung von KI-Technologien
• Potentiale und Risiken KI-basierter Technologien
• Künstliche Intelligenz und Aspekte der Leistungs- und Verhaltenskontrolle
• Implikationen für die betriebliche Anwendung von künstlicher Intelligenz
• Implikationen der Einführung von KI für Arbeitnehmervertretungen
• Informationsbedarfe der Arbeitnehmervertretung bei der Einführung moderner Technologien und KI
• Handlungsoptionen des Betriebsrats bei der Einführung und Anwendung von KI-basierten Technologien