Datenschutzrechtliche Bestimmungen betreffen die Arbeit von Personalräten der rheinland-pfälzischen Polizei in verschiedener Hinsicht – nicht nur wenn es um die Einführung technischer Einrichtung oder der Einhaltung von Bestimmungen zugunsten von Beschäftigten geht, sondern insbesondere auch beim Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Gremienarbeit. Insbesondere der letztgenannte Aspekt gibt sowohl im Zuge der Novellierung der gesetzlichen Bestimmungen als auch der aktuellen Rechtsprechung zunehmend Anlass, den Umgang mit Beschäftigtendaten im Personalratsbüro zu überprüfen und an die aktuellen gesetzlichen Erfordernisse anzupassen.
Das Seminar bietet sowohl eine Vermittlung von Grundlagenwissen, konkrete Handlungshilfen als auch Gelegenheit für den Austausch.
Seminarinhalte in der Übersicht:
- Welche Anforderungen werden an Gremien gestellt, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen innerhalb ihrer Zuständigkeit zu gewährleisten?
- Wie sieht es mit der gegenseitigen Unterstützung zwischen Dienststelle und Gremium bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften aus?
- Kann die Dienststelle mit Verweis auf „fehlenden Datenschutz“ die Überlassung von wichtigen Informationen (z.B. Bewerberunterlagen) verwehren?
- Inwieweit hat der Datenschutzbeauftragte das Recht bzw. die Pflicht in Bezug auf die Gremienarbeit die Einhaltung des Datenschutzes zu überprüfen und hierüber Bericht zu erstatten?