Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Gesellschaftsrechtliche Veränderungen im Unternehmen (Spaltung – Umwandlung – Betriebsübergang)

Beschreibung

Wechselt ein Unternehmen den Besitzer, so erzeugt dies Unsicherheit in der Belegschaft. Unternehmensverkäufe sind jedoch in der heutigen Zeit (leider) an der Tagesordnung und viele Betriebsräte können die Zahl ihrer Eigentümerwechsel schon kaum mehr an einer Hand abzählen. Der Verkauf von Unternehmen kann mittels verschiedener rechtlicher Konstrukte vonstattengehen, damit auch unterschiedliche Folgen für die Beschäftigten und somit auch zu differenzierende Handlungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmervertretungen mit sich bringen.

Werden z. B. Betriebsteile oder ganze Betriebe auf ein anderes Unternehmen übertragen, so liegt der Fall eines Betriebsübergangs vor. Dieser ist verbunden mit vielfältigen Risiken für die betroffenen Arbeitnehmer, denn nicht nur der Arbeitgeber wechselt, sondern auch die Anwendbarkeit von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen kann in Frage gestellt werden. Die Sicherung des Übergangs der Arbeitsverhältnisse sowie weitere Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmer sind in § 613 a BGB geregelt, doch nicht selten versuchen Arbeitgeber eben diese zu umgehen. Die Anforderung an den Betriebsrat besteht vor allem darin, die Maßnahmen zu überwachen und den gesetzlichen Mindestschutz des § 613 a BGB für die Arbeitnehmer zu verbessern.

Auch die Umwandlung eines Unternehmens erfordert das Mitwirken des Betriebsrates, so stehen ihm hier die Rechte nach § 111 ff BetrVG zu. Dies erfordert einen gleichen Informationsstand mit dem Arbeitgeber, denn nur so ist es dem Betriebsrat möglich, Alternativkonzepte zu entwickeln und durchzusetzen sowie Interessensausgleich und Sozialplan zu verhandeln und abzuschließen.

Sollen in einem Unternehmen betriebliche Funktionen und Aufgaben auf externe Anbieter ausgelagert werden, so ist der Betriebsrat über diese geplanten Outsourcingmaßnahmen zu unterrichten. Auch die Prüfung, ob es sich bei den Maßnahmen um eine Betriebsänderung handelt, obliegt dem Betriebsrat.

Sämtliche mögliche Formen der Veränderungen von Eigentümerschaft von Unternehmen oder von Arbeitgeberwechseln durch gesellschaftsrechtliche Vorgänge sowie die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates in den jeweiligen Fällen werden im Seminar thematisiert und anhand von Fallbeispielen durchgespielt.

Seminarinhalt:

  • Verschiedene Formen der Unternehmensverkäufe, z. B. „Share Deal vs. Asset Deal“
  • Abgrenzung von Betriebsübergang, Umwandlung und Outsourcing mit oder ohne Unternehmensverkauf
  • Die verschiedenen Formen der Umwandlung und des Outsourcings
  • Rechtsfolgen von gesellschaftsrechtlichen Veränderungen oder Umstrukturierungen
  • Einflussmöglichkeiten des Betriebsrates
  • Rechtliche Grundlagen

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag