Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Betriebliche Entgeltgestaltung auf Grundlage des Betr.VG

Beschreibung

Wo fängt die Mitbestimmung in Entgeltfragen an, wo hört sie auf? Was darf ich als Betriebsrat über die Entgeltzusammensetzung meiner Kollegen wissen und kann ich bei der Höhe bzw. Verteilung der Vergütung mitreden?
Nur wenn ich als Betriebsrat meine Handlungsspielräume aber auch Handlungsgrenzen kenne, kann ich mit meinem Betriebsratsgremium Einfluss auf eine gerechte und transparente Lohn- und Gehaltsstruktur in meinem Unternehmen nehmen.
Ist der Arbeitgeber beispielsweise tarifgebunden ist der Spielraum für betriebliche Regelungen zur Lohngestaltung auf solche Maßnahmen begrenzt, die nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag bereits abschließend festgelegt sind (Tarifvorrang, § 87 Abs. 1 BetrVG).
In Betrieben wo der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, erfasst die Mitbestimmung des Betriebsrats jedoch das gesamte Entgeltspektrum von der Aufstellung einer Entgeltordnung (z.B. Entgeltgruppenfestlegung) bis hin zur Vereinbarung über die Verteilungskriterien von freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers.
Dieses Grundlagenseminar ermöglicht einen ersten Überblick über den Umfang der Mitbestimmung bei dem Thema „Entgelt“ und vermittelt Kenntnisse gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind.

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag