Wo fängt die Mitbestimmung in Entgeltfragen an, wo hört sie auf? Was darf ich als Betriebsrat über die Entgeltzusammensetzung meiner Kollegen wissen und kann ich bei der Höhe bzw. Verteilung der Vergütung mitreden?
Nur wenn ich als Betriebsrat meine Handlungsspielräume aber auch Handlungsgrenzen kenne, kann ich mit meinem Betriebsratsgremium Einfluss auf eine gerechte und transparente Lohn- und Gehaltsstruktur in meinem Unternehmen nehmen.
Ist der Arbeitgeber beispielsweise tarifgebunden ist der Spielraum für betriebliche Regelungen zur Lohngestaltung auf solche Maßnahmen begrenzt, die nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag bereits abschließend festgelegt sind (Tarifvorrang, § 87 Abs. 1 BetrVG).
In Betrieben wo der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, erfasst die Mitbestimmung des Betriebsrats jedoch das gesamte Entgeltspektrum von der Aufstellung einer Entgeltordnung (z.B. Entgeltgruppenfestlegung) bis hin zur Vereinbarung über die Verteilungskriterien von freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers.
Dieses Grundlagenseminar ermöglicht einen ersten Überblick über den Umfang der Mitbestimmung bei dem Thema „Entgelt“ und vermittelt Kenntnisse gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind.