Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Digitalisierung von Personalprozessen praxisnahe Regelungsansätze für elektronische Personalakte, Talent Management Systeme und Zeiterfassungssysteme

Beschreibung

Im Zuge der Digitalisierung findet zunehmend eine Verbreitung digitaler Anwendungen im Personalbereich statt.

Die aktuellen Personalinformationssysteme können mittlerweile alle wesentlichen Funktionen des Personalmanagements abbilden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • das Recruiting- und Bewerbermanagement,
  • das Führen von Personalakten,
  • Karriere- und Nachfolgemanagement, sowie
  • Arbeitszeiterfassung.

Dieses Seminar gibt einen übergreifenden Überblick zur Nutzung und möglichen Auswirkungen von solchen Personalinformationssystemen. Wesentlicher Inhalt sind dabei praxisnahe Beispiele zum Umgang mit Beteiligungsrechten von Betriebs- und Personalräten im Zusammenhang mit der Einführung solcher Systeme.

Ziel des Seminars ist es, die Regelungsschwerpunkte zu solchen Systemen kennen zu lernen.

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag