Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung 2026 sicher durchführen

Beschreibung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2026 finden in den Betrieben und Dienststellen die regelmäßigen Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung statt. Im Seminar wollen wir diebeiden möglichen Wahlverfahren betrachten, die in der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO) beschrieben sind.

Wir möchten dabei auch die Dokumente und den zeitlichen Ablauf der Wahl betrachten, um eine gesetzeskonforme Wahl durchzuführen.

Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die Wahlverfahren zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung, den besonderen Fristen und den dazugehörigen Dokumenten.

Die Seminarinhalte in der Übersicht:

  • Zeitraum der Wahl 2026
  • Vorbereitungen zur Wahl
  • Voraussetzungen für die einzelnen Wahlverfahren
  • Wer darf wählen, wer darf gewählt werden?
  • Das förmliche Wahlverfahren
  • Das vereinfachte Wahlverfahren

Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 179.4 SGB IX, § 37.6 BetrVG und für Mitglieder des Wahlausschusses nach §177 (6) SGB IX, dessen Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

Seminarnummer

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag