Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Datenschutz im Personalratsbüro – welche Auswirkungen haben die aktuellen datenschutzrechtlichen Anforderungen auf den Datenschutz im Personalratsbüro?

Beschreibung

Datenschutzrechtliche Bestimmungen betreffen die Arbeit von Personalräten in verschiedener Hinsicht – nicht nur wenn es um die Einführung technischer Einrichtung oder der Einhaltung von Bestimmungen zugunsten von Beschäftigten geht, sondern insbesondere auch beim Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Personalratsarbeit. Insbesondere der letztgenannte Aspekt gibt sowohl im Zuge der Novellierung von Personalvertretungsgesetzen in einigen Bundesländern als auch der aktuellen Rechtsprechung zunehmen Anlass, die Personalratsarbeit zu überprüfen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Vor diesem Hintergrund werden in diesem Seminar schwerpunktmäßig folgende Fragen adressiert:

  • Welche Anforderungen werden an den Personalrat gestellt, den Datenschutz innerhalb seiner Zuständigkeit zu gewährleisten?
  • Wie sieht es mit der gegenseitigen Unterstützung von Dienststelle und Personalrat bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften aus?
  • Kann die Dienststelle mit Verweis auf „fehlenden Datenschutz“ dem Personalrat die Überlassung von wichtigen Informationen verwehren (z.B. Bewerberunterlagen)?
  • Inwieweit hat der Datenschutzbeauftragte die Pflicht bzw. das Recht beim Personalrat die Einhaltung des Datenschutzes zu überprüfen und der Dienststelle hierüber Bericht zu erstatten?

Das Seminar bietet sowohl eine Vermittlung von Grundlagenwissen, konkrete Handlungshilfen als auch Gelegenheit für den Austausch – insbesondere zu folgenden Themen:

  • Grundlagen zum Datenschutzrecht
  • Auslegungshinweise zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Datenschutzanforderungen an die praktische Personalratsarbeit
  • Personalratshandeln aus dem Blickwinkel des datenschutzrechtlichen Prüf- und Kontrollrechts der Dienststelle und des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Kenntnisse im Datenschutzrecht (Datenschutz-Grundverordnung, Landesdatenschutzgesetz RLP) werden nicht vorausgesetzt.

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

Seminarnummer

Datum

Uhrzeit

Ort

Referent

Eine Anmeldung zu diesem Seminar ist aktuell nicht mehr möglich

Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag