Die neue ASR A5.1 konkretisiert die Anforderungen, die die Arbeitsstättenverordnung an Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien stellt.
Sie regelt wie die Gefährdungen durch Witterungseinflüsse beurteilt werden, wie Arbeitsplätze geschützt oder den Beschäftigten geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden kann.
Die ASR A5.1 gilt für Arbeitsplätze innerhalb von Arbeitsstätten:
- die sich außerhalb von Gebäuden und Arbeitsplätze befinden,
- bei denen Witterungseinflüsse durch nicht verschließbare Öffnungen in Gebäudeumhüllungen oder durch nicht vorhandene Wände einwirken,
- bei denen Tore und Türen aus Gründen des Arbeitsablaufs ständig geöffnet sind.
Dies betrifft beispielsweise Arbeitsplätze:
- auf Deponien, Friedhöfen, in Werkstätten, Gärtnereien, Abwasserentsorgungsanlagen sowie in Kindertagesstätten, Logistik, Außengastronomie, Windparks, Freizeitsparks, Facility Management, Werk- und Objektschutz,
- auf Baustellen gemäß der Baustellenverordnung.
Auch für die Gefährdungsbeurteilung mobiler Tätigkeiten außerhalb von Arbeitsstätten und Baustellen können die Inhalte der neuen ASR zumindest als gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse herangezogen werden.
Im Rahmen dieses Seminars lernt Ihr Aufbau und Inhalt der ASR A5.1 kennen und erfahrt, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können.
Seminarinhalte:
- Einordnung und Begrifflichkeiten
- Anwendung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
- Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Arbeitnehmendenvertretungen
- Unterweisung für Arbeitsplätze im Freien und nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten
- Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen bei
- natürlicher UV-Strahlung,
- Niederschlag,
- Windkräfte sowie
- Gewitter und Blitzschlag
- Abgrenzung bzw. ergänzende Infos zu den Themen Hitze und Kälte in den Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA)