Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Bei Wind und Wetter – Neue ASR A5.1 zu Gefährdungen durch Witterungseinflüssen

Beschreibung

Die neue ASR A5.1 konkretisiert die Anforderungen, die die Arbeitsstättenverordnung an Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien stellt.

Sie regelt wie die Gefährdungen durch Witterungseinflüsse beurteilt werden, wie Arbeitsplätze geschützt oder den Beschäftigten geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden kann.

Die ASR A5.1 gilt für Arbeitsplätze innerhalb von Arbeitsstätten:

  • die sich außerhalb von Gebäuden und Arbeitsplätze befinden,
  • bei denen Witterungseinflüsse durch nicht verschließbare Öffnungen in Gebäudeumhüllungen oder durch nicht vorhandene Wände einwirken,
  • bei denen Tore und Türen aus Gründen des Arbeitsablaufs ständig geöffnet sind.

Dies betrifft beispielsweise Arbeitsplätze:

  • auf Deponien, Friedhöfen, in Werkstätten, Gärtnereien, Abwasserentsorgungsanlagen sowie in Kindertagesstätten, Logistik, Außengastronomie, Windparks, Freizeitsparks, Facility Management, Werk- und Objektschutz,
  • auf Baustellen gemäß der Baustellenverordnung.

Auch für die Gefährdungsbeurteilung mobiler Tätigkeiten außerhalb von Arbeitsstätten und Baustellen können die Inhalte der neuen ASR zumindest als gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse herangezogen werden.

Im Rahmen dieses Seminars lernt Ihr Aufbau und Inhalt der ASR A5.1 kennen und erfahrt, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können.

Seminarinhalte:

  • Einordnung und Begrifflichkeiten
  • Anwendung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
  • Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Arbeitnehmendenvertretungen
  • Unterweisung für Arbeitsplätze im Freien und nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten
  • Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen bei
    • natürlicher UV-Strahlung,
    • Niederschlag,
    • Windkräfte sowie
    • Gewitter und Blitzschlag
  • Abgrenzung bzw. ergänzende Infos zu den Themen Hitze und Kälte in den Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA)

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag