Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Digitalisierung und KI: Was kommt da auf uns zu?

Beschreibung

In unserem Grundlagenseminar für Interessenvertretungen vermitteln wir einen Überblick über die Entwicklungen der digitalen Transformation. Im Fokus steht dabei die Frage, wie sich die Arbeitswelt verändert, welche Herausforderungen diese Entwicklungen für uns als Interessenvertretung beinhalten, und wie sich der Prozess der digitalen Transformation aktiv mitgestalten lässt.


Die Seminarinhalte in der Übersicht:

  • Allgemeine Begriffsklärungen/ Anwendungsbeispiele
  • Megatrend Digitalisierung und der Wandel der Arbeit
  • Mitbestimmungsrelevante Themenbereiche
  • Rolle der Interessenvertretungen
  • Wesentliche Aspekte erfolgreicher Mitbestimmung
    Beantwortete Fragestellungen:
  • Was versteht man unter Digitalisierung / digitale Transformation und wo begegnen wir dieser im Alltag? (inkl. Technikbeispiele)
  • Welche Veränderungen in der Arbeitswelt zeichnen sich ab?
  • Welche Bereiche sind betroffen?
  • Wie kann die Interessenvertretung effizient eingebunden werden?
  • Was ist bei der Digitalisierung aus Sicht der Interessenvertretung zu beachten?
    Zielgruppe: Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen


Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag