Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirmarbeit aus der neuen ASR A6

Beschreibung

Im Juli diesen Jahres ist die Technische Regel für Arbeitsstätten zur Bildschirmarbeit (ASR A6) neu erschienen. Sie konkretisiert erstmals die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung zur Gestaltung von Bildschirmarbeit und gibt den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse wieder.

Einige Fragen, die bisher offen waren, werden darin beantwortet.

Wir laden Euch aus diesem Anlass herzlich zu einem Sonderseminar am Donnerstag, 21.11.2024, 9:30 – 16:30 Uhr in Mainz ein.

Dabei möchten wir folgende Themen mit Euch aufgreifen und vertiefen:

  • Bildschirmarbeit = gute Arbeit? Gesundheitsrisiken bei der Bildschirmarbeit
  • Wo steht was? Das deutsche Arbeitsschutzrecht und angrenzende Rechtsbereiche im Überblick
  • Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätze:
    • Abgrenzung zu Mobiler Arbeit und Telearbeit
    • Inhalte der neuen ASR A6
    • Gefährdungsbeurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen
    • Softwareergonomie
    • Anforderungen an Büromöbel
    • Anforderungen an die Arbeitsumgebung
  • Handlungsmöglichkeiten für Arbeitnehmervertretungen

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag