Im Juli diesen Jahres ist die Technische Regel für Arbeitsstätten zur Bildschirmarbeit (ASR A6) neu erschienen. Sie konkretisiert erstmals die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung zur Gestaltung von Bildschirmarbeit und gibt den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse wieder.
Einige Fragen, die bisher offen waren, werden darin beantwortet.
Wir laden Euch aus diesem Anlass herzlich zu einem Sonderseminar am Donnerstag, 21.11.2024, 9:30 – 16:30 Uhr in Mainz ein.
Dabei möchten wir folgende Themen mit Euch aufgreifen und vertiefen:
- Bildschirmarbeit = gute Arbeit? Gesundheitsrisiken bei der Bildschirmarbeit
- Wo steht was? Das deutsche Arbeitsschutzrecht und angrenzende Rechtsbereiche im Überblick
- Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätze:
- Abgrenzung zu Mobiler Arbeit und Telearbeit
- Inhalte der neuen ASR A6
- Gefährdungsbeurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen
- Softwareergonomie
- Anforderungen an Büromöbel
- Anforderungen an die Arbeitsumgebung
- Handlungsmöglichkeiten für Arbeitnehmervertretungen