Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Beteiligungsorientierte Transformationsbegleitung – Nutzung des Initiativrechts von Betriebsräten zur Standortsicherung

Beschreibung

Iniativparagraph §92a
Transformationsprozesse nutzen, um sich frühzeitig an der Gestaltung der zukünftigen Arbeitswelt zu beteiligen.
Veränderungen werden meist nur zögerlich angegangen, vielfach zunächst hinausgeschoben und dann allzu oft unter Druck mit Hektik („quick & dirty“ ) doch erledigt. Dabei wird im weiteren Verlauf des Prozesses häufig offensichtlich, dass bei einem umsichtigeren Vorgehen und frühzeitigerem Beginn viel wertvolle Energie hätte gespart werden können.
Der Betriebsrat kann sein fach- und unternehmensspezifisches Wissen bereits vor drohenden Stellenabbau oder Standortschließungen einbringen und frühzeit ebenso wie der Unternehmer Veränderungen auf den Weg bringen. Im Idealfall im Schulterschluß mit der Geschäftsführung.


Beispiele an Transformationsprozessen:

  • Energetische Transformation mit Zuhilfenahme aktueller Förderangebote der Bundesregierung
  • Transformation firmenspezifischer Produktionsprozesse
  • Am aktuellen Beispiel der Semiarteilnehmer*innen

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag