Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Betriebsänderungen – Definitionen, Voraussetzungen, Beteiligungsverfahren, Betriebsratshandeln bei Vorliegen von § 111 BetrVG – Tatbeständen

Beschreibung

Der wirtschaftliche Strukturwandel in Deutschland wird durch unterschiedliche Trends (z.B. Globalisierung, Liberalisierung, Transformationen) und Krisen (z.B. Pandemie, Finanz- und Wirtschaftskrisen) vorangetrieben und führt vielerorts zu einschneidenden Maßnahmen der Unternehmen, die bei den Beschäftigten zu Arbeitsplatzverlusten, Einkommensminderungen, Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und dem Abbau von Sozialleistungen führen können. Solche Maßnahmen werden betriebsverfassungsrechtlich als Betriebsänderungen gem. § 111 BetrVG bezeichnet und unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen dem Mitbestimmungsrecht der Interessenvertretungen.

An Betriebs- und Personalräte werden im Rahmen der Begleitung von Betriebsänderungen große Anforderungen gestellt, die fundierte thematische Grundlagen erfordern. Denn nicht selten vernachlässigen Arbeitgeber nach durchgeführter Betriebsänderung die Aktivitäten zur Sicherung des Unternehmens und der Beschäftigung. Somit spielen die Kontrolle und die Übersicht des Betriebsrates bei der Umsetzung eine wesentliche Rolle.

Inhalte des Seminars sind:

  • Grundlagen und Arten von Betriebsänderungen gemäß §§ 111 ff BetrVG
  • Die Phasen einer Betriebsänderung: Informationen, Gespräche, Verhandlungen, Alternativen, Abschluss, Umsetzung
  • Mitbestimmung und Mitwirkung des Betriebs-/ Personalrats bei Betriebsänderungen
  • Mögliche Regelungsgegenstände im Rahmen einer Betriebsänderung:
  • Interessensausgleich und Sozialplan
  • Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag