Der wirtschaftliche Strukturwandel in Deutschland wird durch unterschiedliche Trends (z.B. Globalisierung, Liberalisierung, Transformationen) und Krisen (z.B. Pandemie, Finanz- und Wirtschaftskrisen) vorangetrieben und führt vielerorts zu einschneidenden Maßnahmen der Unternehmen, die bei den Beschäftigten zu Arbeitsplatzverlusten, Einkommensminderungen, Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und dem Abbau von Sozialleistungen führen können. Solche Maßnahmen werden betriebsverfassungsrechtlich als Betriebsänderungen gem. § 111 BetrVG bezeichnet und unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen dem Mitbestimmungsrecht der Interessenvertretungen.
An Betriebs- und Personalräte werden im Rahmen der Begleitung von Betriebsänderungen große Anforderungen gestellt, die fundierte thematische Grundlagen erfordern. Denn nicht selten vernachlässigen Arbeitgeber nach durchgeführter Betriebsänderung die Aktivitäten zur Sicherung des Unternehmens und der Beschäftigung. Somit spielen die Kontrolle und die Übersicht des Betriebsrates bei der Umsetzung eine wesentliche Rolle.
Inhalte des Seminars sind:
- Grundlagen und Arten von Betriebsänderungen gemäß §§ 111 ff BetrVG
- Die Phasen einer Betriebsänderung: Informationen, Gespräche, Verhandlungen, Alternativen, Abschluss, Umsetzung
- Mitbestimmung und Mitwirkung des Betriebs-/ Personalrats bei Betriebsänderungen
- Mögliche Regelungsgegenstände im Rahmen einer Betriebsänderung:
- Interessensausgleich und Sozialplan
- Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung